Hospiz am Dreifaltigkeitsberg

Zustiftung – Hospiz am Dreifaltigkeitsberg

Viele Möglichkeiten – Ein Ziel

Zustiftung

Mit einer Zustiftung in die Stiftung – Hospiz am Dreifaltigkeitsberg erhöhen Sie deren Kapitalvermögen. Ihre Zustiftung bleibt damit dauerhaft erhalten.
Aus den Zinserträgnissen wird direkt die Arbeit im Hospiz finanziert.
Auch in Zukunft trägt eine einmalig gegebene Zustiftung über Generationen hinweg dazu bei, daß Menschen bis zum Schluss selbstbestimmt leben können und nicht alleine sterben.

Treuhänderische Unterstiftung-Namensstiftung

Mit einer treuhänderischen Unterstiftung rufen Sie eine eigene Stiftung mit separater Satzung ins Leben. Die Unterstiftung existiert rechtlich unter dem Dach der „Stiftung – Hospiz am Dreifaltigkeitsberg“, kann aber einen eigenen Namen haben – auch den Namen des Stifters zu dessen Andenken und Ehrung.

Testamentarische Anordnung-Erbeinsetzung

Durch die testamentarische Anordnung eines Vermächtnisses oder durch die Erbeinsetzung der Stiftung können Sie auch über den Tod hinaus Ihr Vermögen sinnvoll einsetzen. Auch eine treuhänderische Unterstiftung mit einem eigenen Namen kann in testamentarischer Form errichtet werden.

Nähere Informationen zur Hospizstiftung finden Sie hier:

Das Stiftungskapital ist ausschließlich bei den Kreissparkassen Rottweil und Tuttlingen angelegt. Als Anlageform werden nur konservative und einlagengesicherte Sparkassenbriefe gewählt. Die Ausschüttung der Zinserträge erfolgt zu 100 % und ausschließlich in das Gesamtbudget des Hospizes am Dreifaltigkeitsberg.

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